AGB-Discover-Rügen

AGB Discover Rügen

A) Events

  1. Teilnehmerkreis
    Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich, konditionell oder in anderer Weise beeinträchtigt ist die entsprechende Veranstaltung ohne Gefahr für sich und andere zu besuchen. Sollten mögliche Einschränkungen der voraus benannten Art bestehen, sind sie dem Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
  2. Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
    Die Anmeldung zu einer Veranstaltung bedarf der Schriftform oder persönlich. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Mit der Anmeldung werden unsere Geschäftsbedingungen anerkannt.
    Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich oder persönlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt weniger als 7 Tage vor Kursbeginn werden 30 % des jeweiligen Kurspreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein(e) Ersatzteilnehmer(in) gestellt wird bzw. eine anderweitige Belegung nicht gelingt.
    Wir behalten uns das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (z.B. Starkwind, Gewitter) oder bei Zerstörung des Materials durch Zusammenstoß oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich verhaltenswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können unter Einbehaltung der Anzahlung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
  3. Mitwirkungspflicht
    Der Teilnehmer ist bei eventuellen auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten sowie die Veranstaltungsleitung sofort zu informieren.
  4. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
    Den Anweisungen des Veranstaltungsleiters ist Folge zu leisten. Brillen und andere Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern. Schmuckgegenstände wie Ringe und Ketten sind bei Mannschaftssportveranstaltungen (Fußball, Handball, …) abzulegen.
  5. Sorgfaltspflicht
    Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des verwendeten Materials (Tauchermaske, Schnorchel, Bodyboard, etc.) wird durch regelmäßige Inspektion sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer verpflichtet, das Material vor der Nutzung zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Materials durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Veranstaltungsleiters oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers.
  6. Leistung/Preise
    Der Umfang der Leistungen und die Preise ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Maßgebend hierfür sind die hierauf bezogenen Angaben in der Buchungsbestätigung.
  7. Haftung
    Wir haften für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
  8. Haftungsausschluss
    Bei Unfällen und Schäden, die z.B. bei sportlichen Veranstaltungen nie ganz ausgeschlossen werden können, gelten für die Teilnehmer an sämtlichen Kursen von Discover Rügen folgende Bedingungen: Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, gegen Discover Rügen aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.
    Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen! Bei selbst- und fremd verursachten Schäden trifft den Teilnehmer eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Material wie sein Eigentum zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
    An den Veranstaltungen beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Für etwaige Unfälle und Schaden haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden hieran trifft, nicht, wenn sie von anderen Teilnehmern verursacht wurden.
  9. Salvatorische Klausel
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen. Zudem ist jeder Teilnehmer an die Anweisungen des Veranstaltungsleiters gebunden. Für Schäden am Schulungsmaterial, die durch Missachtung der Anweisungen des Veranstaltungsleiters oder durch Missachtung der Sicherheitsregeln entstehen, muss jeder Teilnehmer selber haften. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, welche die jeweilige Sportart mit einschließt.

B) Internet

  1. Haftungsausschluss externer Links
    Trotz höchster Sorgfalt bei der Auswahl und Darbietung kann für dennoch enthaltene Fehler keine wie immer geartete Haftung übernommen werden. Für die Inhalte aller Links, die zu Seiten außerhalb von
    www.discover-ruegen.org
    führen, wird keine Haftung übernommen und für die dort enthaltenen
    Informationen ist der jeweilige Diensteanbieter verantwortlich
  2. Inhalte Blog
    Discover Rügen übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Kommentare, für darin enthaltene Links und verlinkte Seiten. Diese werden im Interesse der Kommentatoren, User und Autoren unmittelbar freigeschaltet und können nicht immer sofort gelesen werden.
  3. Informationen zu Events und Freizeitmöglichkeiten
    Diese Website bietet umfassende Informationen zu Events und Freizeitmöglichkeiten auf Rügen an. Alle Informationen, Vorschläge, Tipps, Erklärungen und Ähnliches sind unverbindlich. Es wird keinerlei Haftung übernommen!
  4. Urheberrechte
    Die Bilder die auf den verschiedenen Seiten dieser Homepage angeboten bzw. präsentiert werden unterliegen dem Urheberrecht. Für den privaten, öffentlichen oder kommerziellen Gebrauch dieser Bilder, Fotos und Posters ist eine ausdrückliche und schriftliche Genehmigung erforderlich.

Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Bergen auf Rügen.